wie auch bezüglich der Privatklägerin hegte sie Tötungsphantasien. Vor diesem Hintergrund begann die Beschuldigte obsessiv Beweise für kriminelle Machenschaften von C.________ und der Privatklägerin zu sammeln. Sie war der Überzeugung, dass die beiden schwarz arbeiten und die Sozialversicherungen betrügen würden, im Schmuggel tätig wären und Ähnliches mehr In diesem Zusammenhang begab sich die Beschuldigte auch immer wieder in das ________quartier und stellte ihrem Ex-Partner und der Privatklägerin nach, u.a. indem sie mit ihrem Handy Fotos von ihnen machte.