_ mit schwarzer Magie verhexen. Die Beschuldigte war – wie sich entgegen ihren Behauptungen schon aus den SMS-Nachrichten ergibt – eifersüchtig auf die Privatklägerin, welche ihr nicht nur den Mann weggenommen hatte, sondern welche sie auch verdächtigte, das Geld zu verprassen, das ihr C.________ angeblich vorenthielt. Einerseits hegte die Beschuldigte immer noch Gefühle für C.________, andererseits entwickelte sie diesem und der Privatklägerin gegenüber auch grossen Hass. Sowohl in Bezug auf C.________ wie auch bezüglich der Privatklägerin hegte sie Tötungsphantasien.