Insbesondere setzte ihr zu, dass C.________ bereits vor dem offiziellen Ende ihrer Beziehung mit der Privatklägerin zusammen gekommen war. Die Beschuldigte entwickelte Rachegefühle gegenüber ihrem Ex- Partner und der Privatklägerin. Zeitweise sah sie in der Privatklägerin sogar die Hauptschuldige. Sie glaubte, die Privatklägerin und deren Mutter würden sie bzw. C.________ mit schwarzer Magie verhexen.