Erneut bekräftigte die Beschuldigte schliesslich, sie habe C.________ nicht mehr geliebt, ihn nicht zurückgewollt und auch seine Beziehung zur Privatklägerin nicht zerstören wollen (pag. 1455 Z. 324 ff.). 9. Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt 9.1 Allgemeines Hinsichtlich der Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen und der Aussagenanalyse im Speziellen wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. II.1. ihrer Erwägungen).