Hinsichtlich des ihr vorgeworfenen "Stalkings" gab die Beschuldigte zu, die Privatklägerin und C.________ seit Ende August 2011 mit zahlreichen Kurzmitteilungen und im ________quartier beobachtet und fotografiert zu haben (pag. 1354 Z. 279 ff.). Die Beschuldigte machte allerdings geltend, sie habe die Privatklägerin dabei nie angreifen wollen. So seien sie auch schon in der Stadt aufeinander getroffen und es sei nichts passiert. Die Privatklägerin habe sie nicht interessiert, sondern nur C.________, weil dieser ihr Geld habe (pag. 1354 Z. 306 f.). Erneut bekräftigte die Beschuldigte schliesslich, sie habe C.______