350 Z. 308 f.). Sie habe aber nicht wieder mit C.________ zusammenkommen wollen. Sie habe beweisen wollen, dass dieser eine Mörder und Terrorist ist (pag. 350 f. Z. 312 ff.). Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung «In der Hauptverhandlung (pag. 1351 ff.) hielt die Beschuldigte [...] weitgehend an ihrer letzten Version [zum Vorfall vom 03.02.2015] fest und machte auf diverse Fragen und Vorhalte geltend,