342 ff.) wurde die Beschuldigte zu weiteren, älteren SMS-Nachrichten befragt. Auf Vorhalt ihrer SMS aus dem Jahr 2012, worin die Beschuldigte geschrieben hatte, sie werde die komplette Familie der Privatklägerin auslöschen, diese solle sich merken, dass sie sie fertig machen/sie drankommen werde10, meinte die Beschuldigte, das sei die Antwort auf die SMS und Anrufe der Privatklägerin gewesen. «Sie» hätten sie mit Hexerei zum Wahnsinn gebracht und immer wiederholt, sich mit ihrem Geld ein schönes Leben zu machen (pag. 344 Z. 68).