Es stimme nicht, dass sie sich nach dem Angriff auf die Privatklägerin gekniet, diese gewürgt und geschrieben habe, dass sie die beiden fertig machen werde. An so etwas erinnere sie sich überhaupt nicht (pag. 322 Z. 408 ff.). «Auf Vorhalt der Aussagen ihrer Ärztin D.________, wonach sie ihr im November 2014 einen Schraubenzieher in ihrer Handtasche gezeigt habe, gab sie an, sich nicht an so etwas zu erinnern. Sie habe "vielleicht zufällig" einen Schraubenzieher dabei gehabt, aber sie erinnere sich nicht.