_ wisse sie nicht. Auf Vorhalt der Aussagen von C.________ gab sie an, bei der Privatklägerin überhaupt keine Zigarette gesehen zu haben (pag. 317, Z. 218 ff.). C.________ habe ihre rechte Hand festgehalten und "geschüttelt", weshalb wisse sie nicht. Nach dem Schlag gegen ihren Kopf sei ihr schwarz vor den Augen geworden und sie sei zu Boden gefallen. [...]» (pag. 318, Z. 232 ff.).