Die Privatklägerin habe zu ihr gesagt, dass sie beide jetzt zusammen reden würden. «Die Privatklägerin sei ihr hinterher gerannt und habe sie an den Haaren erwischt. C.________ habe das Auto auf der linken Seite parkiert und sei dann ebenfalls in ihre Richtung gelaufen (pag. 312-315). Auf Vorhalt der anders lautenden Aussagen bestritt sie, hinter einem Baum hervor vor das Auto von C.________ gesprungen zu sein und ihm immer wieder den Weg versperrt bzw. ihn an der Weiterfahrt gehindert zu haben. Auch habe sie nicht "Hure" auf bosnisch zur Privatklägerin gesagt (pag. 313, Z. 66 ff.; 315, Z. 146 ff.; 316, Z. 185 ff.).»