Die weitere Befragung drehte sich um den Ablauf vor Ort. Die Beschuldigte gab zusammengefasst an, sie sei auf einer "Fussgängerstrasse" in der Nähe eines Baumes gestanden. Nachdem C.________ sie erblickt habe, habe er das Auto mitten auf der Strasse angehalten, sei ausgestiegen, auf sie zugekommen und sie hätten normal miteinander gesprochen. Sie habe noch ein Foto seines Autos gemacht. Die Privatklägerin sei während dieser Zeit im Auto gesessen. C.________ sei wieder eingestiegen. Sie selber sei dann "entlang dem Auto" in Richtung Tramhaltestelle gegangen. Dann sei die Privatklägerin ausgestiegen und habe sie verfolgt.