Auf die Anschlussfrage, ob sie die Privatklägerin danach, also nach der Wegnahme des Schraubenziehers, verletzt habe, antwortete die Beschuldigte: «Nein, das weiss ich nicht» (pag. 308 Z. 510). Auf Vorhalt der zahlreichen SMS mit beleidigendem und drohendem Inhalt gab sie an, sie wisse, dass dies nicht normal sei. Es sei zwanghaft, sie habe das machen müssen. Sie hätten sie in den Wahnsinn getrieben. Sie sei aber auf diesen Menschen nicht eifersüchtig (pag. 307 Z. 446 ff.). Sie hasse die Privatklägerin nicht (pag. 308 Z. 479).