Dass sei eine "Speziallüge" von C.________. Zutreffend sei, dass er sie [die Beschuldigte] zu Boden geworfen habe, auf ihrem Bauch gesessen sei, ihren Hals gepackt und diesen gedreht habe und ihren Kopf auf den Boden geschlagen habe. Dann sei die Polizei gekommen und sie sei ohnmächtig geworden. Sie sei bis heute Morgen (Tag der Befragung, d.h. 04.02.2015) in einem "apathischen Zustand der Verwirrung" gewesen. Sie könne sich nicht daran erinnern, dass sie sich auf die wehrlose Privatklägerin gesetzt und diese gewürgt haben soll. Es sei nicht so, dass C.________ sie von B.________ habe herunterreissen müssen, damit sie B.________ nicht noch mehr Verletzungen habe zufügen können.