Gefragt, was genau sie im ________ gewollt habe, antwortete sie "nichts", sie habe nur ein Foto von C.________ und seinem Auto machen wollen. C.________ arbeite "schwarz" und sie habe diese Fotos der Polizei, der IV und der SUVA senden wollen (pag. 289, Z. 87 ff.; Z. 116 ff.). Nach dem Gespräch mit C.________ habe sie wieder gehen wollen [, mit «ihr» (gemeint: der Privatklägerin) habe sie nichts zu tun]. Dann sei B.________ ausgestiegen und habe sie an den Haaren gepackt. Sie selber habe in der einen Hand ihr Mobiltelefon und in der anderen Hand ihre Handtasche