Sie habe von ihm das Geld zurückverlangt und verlangt, dass er das mit ihrem Bein zugebe. Er habe ihr darauf beide "Stinkefinger" gezeigt und gesagt, das sei alles, was sie bekomme (pag. 288, Z. 38 ff.). Gefragt nach dem Geld und der Sache mit dem Bein führte sie zusammengefasst aus, sie habe im Jahr 2001 einen Unfall auf einem Fussgängerstreifen erlitten und im Mai 2011 deshalb von der W.________-Versicherung CHF 50'000.00 erhalten. Dieses Geld habe sie C.________ im Juni 2011 zur Aufbewahrung übergeben.