Die Zeugin bestätigte ihren Bericht dahingehend, dass ihr die Beschuldigte [im November 2014] einen ca. 30 cm langen Schraubenzieher in ihrer Handtasche gezeigt habe. Es sei ein grosser mit dickem Metallstift gewesen, nicht einer für kleine Schrauben. Bezüglich Beschaffenheit und Farbe des Griffs sei sie sich heute unsicher [, möglicherweise sei der Griff schwarz und aus Plastik gewesen]. Die Beschuldigte habe ihr gesagt, dass es ihr – im Gegensatz zu Bosnien – hier nicht erlaubt sei, eine Pistole zu haben, aber sie brauche etwas, um sich zu verteidigen.