E. II.8.6]) und der Staatsanwaltschaft die Krankengeschichte der Beschuldigten vorübergehend zur Einsichtnahme überlassen hatte (pag. 840 ff.). Sie berichtete ausführlich über das Vorleben der Beschuldigten und deren Traumatisierung im Rahmen des Bosnienkrieges im Jahr 1992 sowie über die schwierige Beziehung zwischen der Beschuldigten und C.________, welche im Rahmen der Behandlung immer wieder ein Thema gewesen sei. Im Jahr 2011 hätten sich die beiden offiziell getrennt, wobei eine Trennung schon Jahre vorher immer wieder eine Thema gewesen sei (pag. 435, Z. 91 ff.). Die Beschuldigte habe die Trennung nicht verkraften können.