8.14 Aussagen von Dr. D.________ «D.________, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, wurde am 06.05.2015 durch die Staatsanwältin in Anwesenheit des Verteidigers und eines Vertreters der Privatklägerin als Zeugin befragt6 (pag. 433 ff.), nachdem sie vorgängig einen schriftliche Bericht verfasst (pag. 838 ff. [vgl. vorstehend E. II.8.6]) und der Staatsanwaltschaft die Krankengeschichte der Beschuldigten vorübergehend zur Einsichtnahme überlassen hatte (pag.