Es stimme nicht, dass er die Hand der Beschuldigten "geschüttelt" habe. Seine Freundin sei bereits am Boden und die Beschuldigte auf ihr gewesen, als er dazu gekommen sei (pag. 399, Z. 211 ff.). Im Übrigen gab der Zeuge Auskunft über das Verhalten der Beschuldigten in den vergangenen Jahren und beschwerte sich darüber, dass er seiner Meinung nach von den Behörden diesbezüglich zu wenig ernst genommen werde.»