Gleichbleibend gab er hingegen an, als er hingerannt sei, sei die Privatklägerin bereits auf dem Rücken gelegen und die Beschuldigte oben drauf und habe sie am Hals gehalten (pag. 398 Z. 170 ff.). «Auf Frage bestätigte er, dass er nicht mitbekommen habe, was zwischen den beiden Frauen passiert sei, bis er bei den beiden eingetroffen sei. Er wisse nicht, ob die beiden Frauen überhaupt etwas miteinander gesprochen hätten, denn seine Freundin habe ja eine Zigarette im Mund gehabt (pag. 398, Z. 183 ff.).