___) zurückgegeben. Seiner Erinnerung nach sei die Geldrückgabe schriftlich dokumentiert worden, aber er habe diesen Beleg nicht mehr (pag. 375, Z. 253 ff.). Die übrige Befragung drehte sich um die Belästigungen durch die Beschuldigte während der vergangen Jahre.» Staatsanwaltliche Einvernahme vom 13.07.2015 «Die Staatsanwältin befragte C.________ in Anwesenheit des Verteidigers und des Vertreters der Privatklägerin am 13.07.2015 als Zeugen (pag. 393 ff.). Er wiederholte dabei ohne wesentliche Abweichungen seine bisherige Version des Tatablauf und ergänzte eine frühere Skizze des Tatortes mit weiteren Einträgen zu den örtlichen Gegebenheiten (pag. 398; 404).»