27 Angesprochen auf die übergebene Geldsumme gab C.________ zusammengefasst an, die Beschuldigte habe ihm nicht CHF 50'000.00, sondern nur CHF 36'700.00 zur Aufbewahrung anvertraut, dies, weil die Beschuldigte das Geld nicht zu Hause habe aufbewahren und nicht habe auf ein eigenes Bankkonto einzahlen wollen. Er habe davon nichts gebraucht. Die CHF 36'700.00 habe er der Beschuldigten zwischen dem 17. und 24.08.2011 am Bärenplatz in Bern in Anwesenheit eines Zeugen (L.________) zurückgegeben.