Die Beschuldigte sei in diesem Zeitpunkt beifahrerseitig an der Frontecke des Autos gestanden, während seine Freundin im Begriff gewesen sei, das Auto zu verlassen und neben der Beifahrertüre gestanden sei. Die Beschuldigte habe den Schraubenzieher auf Kopfhöhe gehalten, [mit dem Metallteil auf der Seite des Handballens,] wie wenn sie damit drohen oder zustechen wollte. [Wie die Beschuldigte seine Freundin am Kopf verletzt habe,] habe er nicht gesehen. Er habe erst gesehen, dass seine Freundin verletzt [gewesen] sei, als er die Beschuldigte von ihr runtergenommen und seine Freundin umgedreht habe. Seine Freundin sei nur dagelegen, habe nichts gemacht und nichts gesagt, nur noch