Den Schraubenzieher in der Hand der Beschuldigten habe er erstmals gesehen, nachdem er wieder ins Auto eingestiegen sei und habe wegfahren wollen. Er sei in diesem Moment hinter dem Steuer gesessen. Er habe den Gegenstand in der rechten Hand der Beschuldigten sofort als Schraubenzieher erkannt. Die Distanz habe höchstens zwei Meter betragen. Die Beschuldigte sei in diesem Zeitpunkt beifahrerseitig an der Frontecke des Autos gestanden, während seine Freundin im Begriff gewesen sei, das Auto zu verlassen und neben der Beifahrertüre gestanden sei.