Er gab an, er habe zunächst um die vor dem Auto stehende Beschuldigte herum wollen. Dann sei er ausgestiegen, habe sie gefragt, was sie wolle, und ihr gesagt, sie solle sie vorbeilassen. Er sei wieder eingestiegen und habe versucht, wegzufahren. Da sei die Privatklägerin ausgestiegen und er habe einen Schraubenzieher in der Hand der Beschuldigten gesehen (pag. 370 Z. 22 ff.). «Er präzisierte, er sei sofort aus dem Auto ausgestiegen, nachdem er den Schraubenzieher in der rechten Hand der Beschuldigten gesehen habe. Das Auto sei danach weitergerollt und schlussendlich von selber zum Stillstand gekommen, er habe es nicht parkiert.»