«Den Schraubenzieher habe er in den Händen der Beschuldigten gesehen und dieser gehöre weder ihm, noch seiner Freundin, sondern der Beschuldigten. Nachdem er die Beschuldigte von seiner Freundin weggerissen habe, habe er sich auf sie gesetzt und gleichzeitig mit seiner rechten Hand seiner am Boden liegenden Freundin eine Zigarette aus dem Mund genommen (pag. 367, Z. 135 ff.).»