Er sei wieder ins Auto gestiegen und habe losfahren wollen, doch plötzlich sei die Privatklägerin nicht mehr im Auto gewesen. Es sei schneller gegangen als in einem Film. Als er das gemerkt habe, habe er nach vorne geschaut und das Auto sei davon gerollt, er habe es nicht mehr unter Kontrolle gehabt, es sei einfach gefahren. Dann habe er schon den Schraubenzieher gesehen. «Den Schraubenzieher habe er in den Händen der Beschuldigten gesehen und dieser gehöre weder ihm, noch seiner Freundin, sondern der Beschuldigten.