Delegierte Einvernahme vom 05.02.2015 «Am 05.02.2015 wurde C.________ im Auftrag der Staatsanwältin erneut durch die Polizei als Auskunftsperson befragt (pag. 364 ff.). Er deponierte ausführlich, dass er sich bereits in der Vergangenheit von Personen aus dem Umfeld der Beschuldigten, namentlich von G.________, dem Sohn der Beschuldigten, bedroht [gefühlt habe]. Einem Verbal kann entnommen werden, dass die Befragung durch die Fahnderin aufgrund des emotionalen Zustands von C.________ zeitweise unterbrochen und uniformierte Polizeibeamte beigezogen werden mussten (pag. 366, Z. 99 ff.).