Seine Freundin sei ausgestiegen und habe die Beschuldigte gefragt, was das Ganze solle. Auf einmal habe die Beschuldigte einen Schraubenzieher in der Hand gehabt. Als er diesen gesehen habe, habe er das Auto so schnell wie möglich parkiert, sei ausgestiegen und seiner Freundin zu Hilfe geeilt. Seine Freundin sei bereits in Rückenlage auf dem Trottoir gelegen und die Beschuldigte sei auf ihr gekniet und habe sie mit beiden Händen am Hals gewürgt. Dabei habe die Beschuldigte geschri-