Einvernahme anlässlich der Berufungsverhandlung An der Berufungsverhandlung wurde die Privatklägerin nicht mehr zur Sache befragt. Zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand gab sie zu Protokoll (pag. 1560 ff.), sie habe immer noch tagtäglich Schmerzen und Probleme mit den Augen. Zunächst sei es mit der Brille gut gegangen, doch nach Einsetzung des Stent habe es sich wieder verschlechtert und sie sehe wieder Doppelbilder. Zudem habe sie am Kopf im Bereich der Wunde und manchmal auch in der rechten Hand Sensibilitätsstörungen. Auch psychisch gehe es ihr nicht gut. Sie sei 2016 zwei Monate in der Klinik V.___