Weshalb sie aus dem Auto ausgestiegen sei, wisse sie nicht mehr. Sie frage sich selber oft, was sie dort gewollt habe. Vielleicht habe sie der Beschuldigten sagen wollen, dass sie sie in Ruhe lassen und weggehen solle. Wenn sie [der Beschuldigten] irgendetwas hätte tun wollen, hätte sie sich wohl nicht die Zigarette angezündet (pag. 1345 Z. 204 ff.). «Auf Vorhalt eines ab dem Mobiltelefon der Beschuldigten gesicherten Fotos, welches unmittelbar vor der Tat aufgenommen worden war (pag. 712), erkannte sie sich und ihre Handtasche wieder (pag. 1346, Z. 229 ff.).»