Wegen eines Drucks auf den Sehnerv werde sie sich demnächst erneut im Bereich der Narbe operieren lassen müssen. Erneut befinde sie sich seit zwei Wochen wegen psychischen Belastungssymptomen, etc. stationär in Behandlung (pag. 1341, Z. 23 ff.).» Weiter gab die Privatklägerin an, sie sei immer noch vollumfänglich arbeitsunfähig (pag. 1342 Z. 51).