Einen Pelzkragen – ein solcher wurde am Tatort aufgefunden (vgl. pag. 471 f.) – habe sie nie getragen (pag. 283 Z. 90 f.). Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung Im Rahmen der Hauptverhandlung vom 06.06.2016 beschrieb [die Privatklägerin] erneut ihren nach wie vor beeinträchtigten Gesundheitszustand. Wenn sie aufgeregt, nervös oder müde sei, sehe sie alles doppelt und sie könne nicht mehr ohne Brille lesen. In die Ferne sehe sie im Moment alles nur verschwommen. Wegen eines Drucks auf den Sehnerv werde sie sich demnächst erneut im Bereich der Narbe operieren lassen müssen.