Die übrige Befragung dreht sich um den schwarzen Daunenmantel, welchen die Privatklägerin zu Tatzeit getragen hatte. Die Privatklägerin gab an, sie habe den Mantel noch nie geflickt, aber sie wisse nicht, ob er eine Beschädigung aufgewiesen habe (pag. 283, Z. 114 ff.). Auf Vorhalt der vom KTD dokumentierten Gewebebeschädigung im Rückenbereich des Mantels und der entsprechenden Aussagen der Beschuldigten gab sie an, nichts darüber zu wissen. Sie habe diesen Mantel praktisch jeden Tag getragen und da sei er noch nicht defekt gewesen. Sie wisse nicht, wie die Beschädigung entstanden sei. Sie erinnere sich nur noch, dass sie aus dem Auto ausgestiegen sei. Von da an wisse sie nichts mehr.»