Staatsanwaltliche Einvernahme vom 07.12.2015 «Die Privatklägerin wurde am 07.12.2015 in Anwesenheit ihres Anwaltes sowie des Verteidigers erneut durch die Staatsanwältin befragt (pag. 280 ff.). Vorab gab sie Auskunft zu ihrer nach wie vor beeinträchtigten Gesundheitssituation und führte aus, sie stehe wegen der posttraumatischen Belastung und starker Depressionen seit drei Wochen stationär in psychiatrischer Behandlung (pag. 281, Z. 37 ff.). Die übrige Befragung dreht sich um den schwarzen Daunenmantel, welchen die Privatklägerin zu Tatzeit getragen hatte.