Ob sie der Beschuldigten das iPhone weggenommen und weggeworfen habe, [daran erinnere sie sich nicht]. Sie sei Rechtshänderin und mache alles mit der rechten Hand. Sie habe ausser der Zigarette nichts in den Händen gehabt (pag. 271-273). Auf Vorhalt der Aussagen der Beschuldigten, wonach diese der Privatklägerin den Schraubenzieher weggenommen haben will und dabei ihre Jacke [jene der Privatklägerin] beschädigt habe, antwortete sie, das wisse sie nicht (pag. 274, Z. 325 ff.).