23 Die Privatklägerin gab in diesem Zusammenhang an, sie habe, nachdem sie aus dem Auto ausgestiegen sei, vielleicht zwei Schritte nach vorne gemacht, bevor es passiert sei. Ab da wisse sie nichts mehr bzw. nur, was Lebenspartner ihr gesagt habe, nämlich, dass sie mit einem Schraubenzieher im Kopf am Boden gelegen habe (pag. 271 Z. 235 f., pag. 272 Z. 265 ff., pag. 274 Z. 346 und 357 f.). «Es stimme auch nicht, dass die Beschuldigte ihr gesagt habe, sie müssten mal zusammen sprechen;