Später habe er ihr erzählt, dass alles sehr schnell gegangen sei: sie sei ausgestiegen, die Beschuldigte sei bei ihr gewesen und habe ihr einfach den Schraubenzieher an den Kopf geschlagen, sie sei zu Boden gefallen und hätte geblutet. Sie hätte dabei die ganze Zeit die Zigarette im Mund gehabt. Sie selber habe aber daran keine Erinnerung (pag. 271, Z.208 ff.). Auf Vorhalt von diversen anders lautenden Aussagen der Beschuldigten bestritt sie diese allesamt: es stimme nicht, dass die Beschuldigte in Richtung Tramhaltestelle gegangen sei und sie die Beschuldigte verfolgt habe.»