Staatsanwaltliche Einvernahme vom 15.06.2015 «Am 15.06.2015 wurde B.________ in Anwesenheit ihres eigenen Anwaltes und des Verteidigers durch die Staatsanwältin als Privatklägerin befragt (pag. 265 ff.). Zu Beginn der Befragung gab die Privatklägerin Auskunft über ihren Gesundheitszustand (sie trug bei der Befragung eine Augenklappe). Weiter gab sie an, sie wissen von ihrem Lebenspartner und vom Spital, dass sie durch jemanden zu diesem Vorfall befragt worden sei, aber sie habe keine Erinnerung an diese Befragung (pag. 274 Z. 334 ff.). Zum Vorfall gab sie an, sie und ihr Lebenspartner hätten irgendwohin gegen wollen. Plötzlich sie die Beschuldigte da gewesen.