Damals habe sie die Beschuldigte an den Haaren gezogen und habe sie bis zum Eintreffen der Polizei festhalten wollen, was ihr aber nicht gelungen sei (pag. 262, Z. 130 ff.). Angesprochen auf eine geltend gemachte Geldforderung gab die Privatklägerin an, es stimme nicht, das C.________ der Beschuldigten Fr. 50'000.00 schulde. Die Beschuldigte habe aber immer wieder SMS geschrieben und von C.________ verlangt, dass er ihr 12 Jahre lang Geld bezahlen müsse für die 10 oder 12 Jahre, welche die Beschuldigte mit C.________ zusammen gewesen sei (pag. 262, Z. 163 ff.).»