Das Verursachen von erheblichen Verletzungen habe die Beschuldigte auf jeden Fall in Kauf genommen (pag. 262 Z. 117). «Auf Vorhalt der Aussagen der Beschuldigten, wonach die Beschuldigte von ihr angegriffen worden sei und die Beschuldigte ihr den Schraubenzieher weggenommen haben will, entgegnete sie, das stimme nicht. Sie hätte in ihrer Handtasche einen Pfefferspray gehabt, aber keine Schraubenzieher oder ähnliche Gegenstände. Sie sei schon im Jahr 2012 von der Beschuldigten auf dem Weg zur Arbeit angegriffen worden. Damals habe sie die Beschuldigte an den Haaren gezogen und habe sie bis zum Eintreffen der Polizei festhalten wollen, was ihr aber nicht gelungen sei (pag.