Die Beschuldigte könne einfach nicht akzeptieren, dass sich C.________ von ihr getrennt habe und sie [die Privatklägerin] als Freundin habe. C.________ und sie würden von der Beschuldigten überallhin verfolgt und dauernd belästigt. Die Beschuldigte mache Fotos und stelle sie auf Facebook. Was die Beschuldigte damit bezwecke, wisse sie nicht. Auf Frage, ob sie das Gefühl habe, die Beschuldigte habe sie töten wollen, antwortete sie, sie wisse es nicht, aber die Beschuldigte habe ihr oft gedroht, dass sie sie töten wolle (pag. 262, Z. 120 ff.).»