Was C.________ gemacht habe wisse sie nicht. Sie erinnere sich nicht, ob er mit der Beschuldigten gesprochen habe, bevor sie [die Privatklägerin] ausge- 22 stiegen sei. C.________ habe ihr aber hier im Spital erzählt, dass er die Beschuldigten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten habe (pag. 261, Z. 75 ff.).