Auf Nachfrage gab sie an, sie wisse nicht, ob die Beschuldigte den Gegenstand bereits in den Händen gehalten habe oder erst während des Streits behändigt habe. Erst als sie vor ihr gestanden sei, habe sie gesehen, dass die Beschuldigte so etwas wie einen Schraubenzieher in den Händen gehalten habe. Woher sie den genommen habe oder mit welcher Hand sie ihn gehalten habe, wisse sie wirklich nicht. Was nach dem Stich passiert sei, wisse sie nicht. Sie habe keine Ahnung, wie oft und mit welcher Intensität die Beschuldigte auf sie eingestochen habe. Sie habe selber nichts aus dem Auto genommen, als sie ausgestiegen sei. Was C._____