Sie [die Privatklägerin] sei ausgestiegen und habe der Beschuldigten sagen wollen, dass sie weggehen solle. Die Beschuldigte habe mit dem Mobiltelefon ein Foto von ihr gemacht und ihr auf bosnisch gesagt, sie sei eine Hure. Die Beschuldigte habe etwas in der Hand gehabt und damit auf sie eingestochen. Sie könne sich nicht erinnern, was weiter passiert sei. Erst als sie am Vortag (der Befragung, d.h. am 04.02.2015) erwacht sei, habe sie realisiert, dass sie im Spital sei (pag. 260, Z. 53 ff.). Danach gefragt, ob sie gesehen habe, was die Beschuldigte während des Angriffs in den Händen gehalten habe, gab sie an, es nicht zu wissen.