Diese ergaben in einem ersten Schritt, dass in dem von der Beschuldigten angegeben Zeitraum (Mai 2011) keine grösseren Auszahlungen erfolgt [seien] (pag. 829). Auf Nachfrage der Staatsanwältin bestätigte die Versicherung allerdings, dass der Beschuldigten aufgrund eines Vorfalls aus dem Jahr 2001 im März 2011 eine Entschädigungszahlung von CHF 100'000.00 ausgerichtet worden sei (vgl. Verbal pag. 830 und Abrechnung pag. 831).»