Ihr werdet es nicht geniessen, so lange ich am leben bin. Der Krebs soll dich auffressen und Allah soll euch steinigen...» Weitere SMS-Nachrichten ähnlichen Inhalts reichen zurück bis ins Jahr 2011. So hatte die Beschuldigte der Privatklägerin beispielsweise am 25.04.2012 um 11:53:40 Uhr (SMS Nr. 21, pag. 806) geschrieben: «Du Scheisshaufen, hast deine Kinder alleine gelassen. Er hat sich von einer Frau lösen können aber du bist die Schlimmere Hexe. Er ist ein Mann, hat eine Freundin, wenn du ihn verrückt gemacht hast, dann hast du nicht die ganze Familie.