Die für schizophrene Störungen charakteristischen formellen Störungen des Denkens sowie affektive Auffälligkeiten seien nicht feststellbar. Abgesehen von Handlungen und Einstellungen, die sich direkt auf den Wahn beziehen würden, seien Affekt, Sprache und Verhalten normal oder durch die Symptomatik der andauernden Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung zu erklären. In der Sache ergeben sich aus dem aktuellen Therapieverlaufsbericht keine zusätzlichen Erkenntnisse. Die Schilderungen der Beschuldigten gegenüber den behandelnden Psychologen zum Tathergang blieben offenbar unverändert (vgl. pag. 1547).