Die Beschuldigte habe die Trennung von C.________ nicht verarbeiten können. Nachdem sie erfahren habe, dass sich dieser bereits während ihrer Beziehung mit der Privatklägerin getroffen gehabt habe, habe sie zunehmend Rachegefühle entwickelt. Mit der Zeit habe sich die Beschuldigte vermehrt auch negativ über die Privatklägerin geäussert und sei der Ansicht gewesen, dass diese ihr C.________ mit Hilfe von schwarzer Magie weggenommen habe. Die Beschuldigte habe immer wieder angegeben, Herrn C.________ und Frau B.________ zu hassen. Zumindest habe ihr die Beschuldigte aber immer wieder versprochen, Frau B.________ oder Herrn C.__