, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, reichte ihren Arztbericht über die Beschuldigte nach entsprechender Aufforderung am 24.02.2015 bei der Staatsanwaltschaft ein. Sie diagnostizierte bei der Beschuldigten eine andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extremtraumatisierung, eine posttraumatische Belastungsstörung und Status nach rezidivierender depressiver Störung (pag. 838). In Ihrem Bericht machte sie Ausführungen zur konfliktbeladenen Beziehung der Beschuldigten und C.________. In der Zeit nach deren Trennung im August 2011 habe ihr die Beschuldigte ihre Träume beschrieben, in welchen sie C._____